Updates-Lohn ab 1.1.2006
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Lohn 02/2012
- Änderungen/Erweiterungen Lohnzettel per PDF
Da es bei einigen Email-Accounts zu Probleme bei der Übermittlung von Lohnzetteln per PDF gekommen ist, wurde das Modul erweitert. Es ist nun möglich die PDF als Link über das Internet zu verschicken, womit sichergestellt wird, dass das PDF korrekt abgerufen werden kann. Das kann entweder für die komplette Lohnverrechnung (Allgemeine Einstellungen) Mit PDF per FTP kann diese Art der Übertragung für die komplette Lohnverrechnung aktiviert werden. Bei Pfad für PDF sollte auch unter Mac OS-X eingestellt werden, da sonst alle PDF im aktuellen Lohnordner erstellt werden (bei Windows ist es immer notwendig (Siehe Updates-Lohn_ab_1.1.2006#Einstellungen_Lohn).
Sollten Sie es nur bei bestimmten Dienstnehmern benötigen, so sollten Sie in den Allgemeinen Einstellungen nur den Pfad einstellen, und die Einstellung bei den Dienstnehmer Stammdaten durchführen. Mit PDF per FTP wird diese Art der Übertragung für diesen Dienstnehmer aktiviert.
Lohn 01/2012
1.) HBGL und Geringfügigkeitsgrenze für 2012:
Für 2012 beträgt die tägliche (monatliche) Höchstbeitragsgrundlage € 141.- (4230.-) und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze € 376,26.
2.) Arbeitslosenversicherungsbeitrag:
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen wurden für 2012 auf 1186.- (0%), 1294.- (1%) bzw. 1456.- (2%) angehoben.
3.) GKK-Datenträger:
Die Satzstrukturen der zu übermittelnden ELDA-Dateien wurden von der GKK geändert. Bis 31.12.2011 kann noch mit der alten Version, ab 1.1.2012 muss mit der neuen Version übermittelt werden.
Lohn 10/2011
1.) GKK-Datenträger:
Bei der Übermittlung des LZ SV wird dieser von der GKK nicht angenommen, wenn das SZ-Kennzeichen gesetzt, aber keine SZ-BGL vorhanden ist. Daher wird das SZ-Kennzeichen künftig in Abhängigkeit von der SZ-BGL gesetzt, weil das über die DN-Stammdaten in den Fällen nicht steuerbar ist, in denen (mehrmals) zwischen Zeiträumen zur Vollversicherung und zur Geringfügigkeit gewechselt wird.
2.) Druck-Lohnzettel vs. LZ als Mail:
Bei der Menüauswahl Druck - Lohnzettel wird künftig beim Einstieg die aktuelle Auswahl eingeschränkt auf jene DN, bei denen keine Mail-Adresse in den Stammdaten vorhanden ist, bei Druck - Lohnzettel als Mail auf jene DN, für die eine Mail-Adresse bekannt ist. Zur aktuellen Gesamtauswahl kommt man über den Button "akt. Auswahl" im Ausgabe-Layout.
Lohn 07/2011
1.) Jubiläumsliste:
Erweiterung des Druck-Menüs um den Punkt "Jubiläumsliste", der für die Darstellung von DN-Jubiläen (gestaffelt in 5-Jahres-Abständen) verwendet werden soll. Hierbei werden alle Eintritts-/Austrittsperioden summiert. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bericht "Jubiläumsliste" im Lohn-Ordner vorhanden ist.
2.) Arbeitslosenversicherung:
Per 1.7.2011 trat folgende Gesetzesänderung für Personen in Kraft, die nach dem 1.6.2011 das 58. Lebensjahr vollendet haben: Für diese entfällt nicht - wie bisher - der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.
Das bedeutet zusammengefasst: Für Personen, die vor dem 1.6.2011 das 58. Lebensjahr vollendet haben, entfällt wie bisher der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, d.h. sie fallen in eine der Beitragsgruppen A2u, D2u u.ä. Für Personen, die das 58. Lebensjahr ab dem 1.6.2011 vollendet haben, gilt: Bei Männern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, und bei Frauen, die das Alter für die vorzeitige Frühpension erreicht haben, entfällt die AlV ab dem folgenden Kalendermonat. Ebenso der IE-Zuschlag. Die hier betroffenen Frauen kommen in eine der Beitragsgruppen A2, D2 u.ä., Männer und Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres kommen in die Gruppe A4u, D4u, ...
Hinweis: Eine Hilfe, um die "Beitragsgruppen ermitteln" zu können, findet sich unter "E-Services" auf der Seite "Beitragsgruppen" von www.noedis.at.
Lohn 06/2011
1.) Bruttoberechnung:
Sowohl im Eingabe- als auch im Ausgabe-Layout der Dienstnehmer-Abrechnung kann über einen Button (für den aktuellen Dienstnehmer bzw. die ausgewählten Dienstnehmer) eine Neuberechnung des Gehaltes und der daraus resultierenden Stundenbasen durchgeführt werden. Berücksichtigt werden hier die Beträge all der Standard-Lohnarten des jeweiligen Dienstnehmers, bei denen das Feld "bei Bruttoberechnung dazu" angekreuzt ist.
2.) Wochenstunden:
Bei einer Änderung des Beschäftigungsausmaßes werden aufgrund der Änderung der Wochenstunden das Gehalt und die Teiler aliquotiert und daraus neue Stundenbasen berechnet. Auch die Beträge der Standardlohnarten werden aliquotiert.
3.) Erinnerung:
Beim Anlegen der Standard-Lohnarten wird der Inhalt des neuen Feldes Erinnerung (Seite 3 von Dienstnehmer - Abrechnung) angezeigt, wenn ein solcher vorhanden ist.
Lohn 05/2011
Diese Version ist speziell für Windows Benutzer. Email-Versand von Lohnzettel. Unter Windows benötigen Sie für den Versand von Lohnzettel per PDF einen PDF-Drucker. Wir haben unser Programm mit Adobe, PDF Creator und FreePDF getestet. Es sollte aber mit jedem PDF-Druckertreiber funktionieren, der das Ergebnis automatisch in einem Ordner ablegen kann.
Free-PDF
Link: http://freepdfxp.de/ Free-PDF installieren und Konfigurationsprogramm starten Ein Profil auswählen (Am besten High Quality)
und im Punkt FreePDF Dialog Aktion im Ordner Speichern und einen (neuen) Ordner angeben.
PDF öffnen deaktivieren !!!
Dann einen Drucker mit diesem Profil anlegen
PDF Creator
Bitte einen neuen Acrobatdrucker installieren (in unserem Beispiel Creator2)
Neues Profil anlegen (Lohn)
Unter Automatisch Speichern Pfad auswählen und als Dateiname <Titel> eintragen.
Dieses Profil dem Drucker zuordnen.
Verschlüsselung/Schutz bei PDF Creator
Beim PDF Creator kann eine automatische Verschlüsselung aktiviert werden. Unter Formate PDF folgende Einstellung verwenden und speichern.
Danach bitte in der Registry (Ausführen regedit) den String PDFOwnerPasswordString suchen.
!! Achtung !! Dieser kommt pro Profile vor. Nur den vom Profil Lohn ändern. Hier kann dann das Verschlüsselungskennwort (in unserem Beispiel "geheim") eingegeben werden.
Acrobat Drucker
Bitte einen neuen Acrobatdrucker installieren (in unserem Beispiel Adobe2)
Druckeinstellungen öffnen
und auf der Seite Adobe PDF Settings einen (neuen) Adobe PDF Output Folder auswählen
View Adobe PDF result deaktivieren !!!
Einstellungen Lohn
Allgemeine Einstellungen
und beim für PDF den selben Pfad auswählen, wie bei den Druckern eingestellt wurde.
Bei PDF-Drucker den konfigurierten Druckertreiber auswählen (z.B. Adobe2, Creator2 oder FreePDF - High Quality!.
Einstellungen Betriebe
- Email-Adresse: Absender Email-Adresse
- Mail-Server: IP oder Name Ihres Mailservers
- Mail-Server-Auth (Falls Ihr Mailserver eine Anmeldung verlangt): Benutzername
- Mail-Server-Pass (Falls Ihr Mailserver eine Anmeldung verlangt): Kennwort
Lohn 01/2011
1.) HBGL und Geringfügigkeitsgrenze für 2011:
Für 2011 beträgt die tägliche (monatliche) Höchstbeitragsgrundlage € 140.- (4200.-) und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze € 374,02.
2.) Arbeitslosenversicherungsbeitrag:
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen wurden für 2011 auf 1179.- (0%), 1286.- (1%) bzw. 1447.- (2%) angehoben.
3.) Pendlerpauschale:
Ab 1.1.2011 gelten folgende neue Pendlerpauschalbeträge:
- Kleines Pendlerpauschale
- 20-40 km € 696.-
- 40-60 km € 1356.-
- über 60 km € 2016.-
- Großes Pendlerpauschale
- 2-20 km € 372.-
- 20-40 km € 1476.-
- 40-60 km € 2568.-
- über 60 km € 3672.-
4.) ELDA-Dateien:
Die Versionsnummer der Satzstrukturen wurde von der GKK für fast alle Satzarten geändert, sodass diese Meldungen (zumindest ab Februar 2011) nur mehr mit dem neuen Update übermittelt werden können.
5.) Lohnzettel als Mail:
Im Druck-Menü gibt es eine neue Funktion, die es erlaubt, die Dienstnehmer-Abrechnungen als Mail an die Mitarbeiter zu schicken. Dazu ist es erforderlich, dass bei den (gewünschten) Dienstnehmern in den Stammdaten die eMail-Adresse eingetragen wird, an die der Lohnzettel gesendet werden soll. In den Betriebe-Stammdaten muss die Adresse des Absenders und sein smtp-Server eingetragen werden. An diese Absender-Adresse wird zu Kontrollzwecken auch eine Kopie der Mitarbeiter-Mails geschickt.
Lohn 05/2010
LZ Finanz und E18:
Die Versionsnummer der Satzstrukturen wurde von der GKK für die beiden Satzarten Lohnzettel Finanz (L16) und E18-Mitteilungen geändert, sodass diese Meldungen nur mehr mit dem neuen Update übermittelt werden können.
Lohn 04/2010
1.) KSt/DB/DZ für 2 Betriebe:
Soll für zwei Betriebe eine gemeinsame Kommunalsteuer-(Jahres-)Erklärung und eine gemeinsame Finanzamts-Erklärung erstellt werden (z.B. weil die freien DN von an sich einem Betrieb in einen zweiten Betrieb ausgelagert sind, damit eine getrennte BNW für diese erstellt werden kann), so muss in den Betriebe-Stammdaten des Hauptbetriebes der Code des zweiten Betriebes angegeben werden. Dann werden bei der Erstellung der LOHNKONTO-Auswahl die Lohnkonten des zweiten Betriebes mitberücksichtigt. Dies bewirkt auch, dass bei der Erstellung der Buchungslisten für den Hauptbetrieb alle Dienstnehmer des zweiten Betriebes miterfasst werden und somit für diesen keine gesonderte Buchungsliste erstellt werden muss.
2.) BUAG-Novelle ab 1.4.2010:
Bei der Umsetzung der Novelle, wie sie in den Schulungsunterlagen der BUAK bzw. im DG-Service der OÖGKK beschrieben ist, ist wie folgt vorzugehen:
- von der BUAK kommen folgende Daten: UE (Brutto)
SV für UE
UZ (Brutto)
SV für UZ
LSt.Tage Urlaub
- daraus ergibt sich: LSt.Bem. für UE = UE - SV für UE
LSt.Bem. für UZ = UZ - SV für UZ
Rest-LSt.Tage = 30 - LSt.Tage Urlaub
- in der LV sind folgende Lohnarten neu anzulegen: .Lstlfd (laufende Lohnart, nur LSt.pfl.)
.LStSZ (Sonderzahlung §67, nur LSt.pfl.)
- bei der DN-Abrechnung sind folgende Leistungen anzulegen: UE (Brutto, wie bisher)
UZ (Brutto,wie bisher)
.LStlfd (LSt.Bem. für UE)
.LStSZ (LSt.Bem. für UZ)
- bei der Abrechnung müssen die LSt-Tage von "auto" auf die Rest-LSt.Tage gesetzt werden
Damit werden BNW und BGL (2.Seite L16) korrekt erstellt. Der von der BUAK gezahlte Betrag an die GKK muss vom Gesamtbetrag lt. BNW bei der GKK-Zahlung abgezogen werden.
Lohn 03/2010
Altersteilzeit:
Aufgrund einer Entscheidung des VwGH und der Kommunalsteuerinformation des BMF erhöhen die vom DG übernommenen DN-Anteile an der SV für den Lohnausgleich bei der Altersteilzeit nicht (mehr) die Bemessungsgrundlage für DB, DZ und Kommunalsteuer. Dies wurde im Programm für die Zukunft geändert, für die Vergangenheit können Rückforderungsanträge an das Finanzamt bzw. die jeweilige Gemeinde gestellt werden.
Lohn 02/2010
1.) GKK-Versichertenmeldung:
Die Fehlermeldung zum "Tabakmonopolgesetz", die neuerdings von der GKK bei Versichertenmeldungen generiert wird, sollte nicht mehr kommen, wenn der Datenträger mit der Version 02/2010 erstellt wurde.
2.) Pfad für ELDA-Dateien:
Ab sofort ist es möglich, betriebespezifisch unterschiedliche Pfade für die zu erzeugenden ELDA-Dateien in den Betriebe-Stammdaten anzugeben bzw. auszuwählen, damit hier bei der Abrechnung mehrerer Betriebe eine bessere Strukturierung erzielt werden kann. Werden diese nicht angegeben, wird weiterhin der unter den allgemeinen Einstellungen angegebene Pfad verwendet.
Lohn 01/2010
1.) HBGL und Geringfügigkeitsgrenze für 20101:
Für 2010 beträgt die tägliche (monatliche) Höchstbeitragsgrundlage € 137.- (4110.-) und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze € 366,33.
2.) Arbeitslosenversicherungsbeitrag:
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen wurden für 2010 auf 1155.- (0%), 1260.- (1%) bzw. 1417.- (2%) angehoben.
3.) Senkung des DZ-Prozentsatzes:
Für die Bundesländer Niederösterreich und Salzburg wurde mit Beginn 2010 der DZ um 0,01% gesenkt.
4.) Änderung bei freien DN ab 2010:
Ab 1.1.2010 sind auch für freie DN folgende Abgaben zu entrichten:
- Kommunalsteuer
- Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB)
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DZ)
Daher ist darauf zu achten, dass in den Dienstnehmer-Stammdaten auch bei freien Dienstnehmern "KSt./DB/DZ" angekreuzt wird (KU- und IE-Pflicht besteht ja bereits seit 2008).
5.) Neuerung bei Gesellschafter-Geschäftsführern:
Alle Vergütungen, i.e. Tätigkeitsvergütungen, Reisespesen (Diäten, km-Gelder), Kostenersätze (z.B. für Telefonkosten, Versicherungen), Abgeltungen für Anschaffungen oder Vergütungen von GSVG-Beiträgen, die ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer (also nicht ein angestellter Geschäftsführer), der selbständige Einkünfte aus seiner Geschäftsführertätigkeit bezieht, unterliegen der Kommunalsteuer-, DB- und DZ-Pflicht und können über die Lohnverrechnung abgerechnet werden.
6.) Krankenversicherung für Lehrlinge:
KV-Beiträge für Lehrlinge sind erst nach Ablauf von 2 Jahren Lehrzeit im selben Betrieb (!) zu entrichten. Da in der Praxis zumeist für das zweite Lehrjahr einer verkürzten Lehrzeit oder für das erste Lehrjahr im Betrieb, welches aus Sicht des Lehrlings insgesamt gesehen bereits das dritte oder weitere Lehrjahr darstellt, KV-Beiträge bezahlt worden sind, kann man nun für die letzten 5 Jahre beim Krankenversicherungsträger Rückforderungsanträge stellen.
7.) Arbeitslosenversicherungsbeitrag:
Bisher entfiel der gesamte AlV-Beitrag für Frauen und Männer, die das 57. Lebensjahr vollendet hatten. Diese Altersgrenze wurde nunmehr um ein Jahr erhöht, woraus sich folgende neue Regelung ergibt: Für Personen, die der Pflichtversicherung unterliegen und das 58. Lebensjahr vollendet haben oder das 57. Lebensjahr vor dem 1.9.2009 vollendet haben, entfällt der AlV-Beitrag ab Beginn des auf die Erreichung des jeweiligen Lebensalters folgenden Kalendermonats.
Lohn 04/2009
Steuerreform 2009:
Aufgrund der Steuerreform 2009 hat sich die Berechnung der Lohnsteuer für laufende Bezüge geändert.
Damit wird jede ab nun für das Jahr 2009 vorgenommene Abrechnung entsprechend der neuen Lohnsteuertabelle durchgeführt.
Jeder Betrieb ist verpflichtet, bis 30. Juni eine Aufrollung der nach der alten Methode berechneten Lohnsteuer vorzunehmen. Dazu steht unter Abrechnung - Dienstnehmer ein Button zur Verfügung, über den für die ausgewählten Dienstnehmer (!) die Neuabrechnung der Monate vor dem aktuellen Betriebe-Abrechnungsmonat vorgenommen werden kann. Die sich daraus ergebende Netto-Differenz wird im aktuellen Monat als Leistung der Lohnart .D-St (Rückverrechnung Lohnsteuer) ausgewiesen und berücksichtigt. Soll die Aufrollung beispielsweise im April vorgenommen werden, müssen die aufzurollenden DN ausgewählt werden. Über den Button "Steuer neu 2009" wird dann für die Monate Jänner bis März eine Neuabrechnung durchgeführt. Die sich daraus ergebenden Differenzen werden aufsummiert und scheinen als Leistung .D-St im April auf.
Ist dies für alle DN durchgeführt, ist unter Abrechnung - Betriebe ein weiterer Button "Rückverrechnung LSt." vorhanden, über den die Gesamtsumme der zu viel bezahlten und mit den DN rückverrechneten Lohnsteuer für alle Dienstnehmer des aktuellen Betriebes ermittelt werden kann, die bei der Zahlung ans Finanzamt einzubehalten ist.
Lohn 01/2009
1.) HBGL und Geringfügigkeitsgrenze für 2009:
Für 2009 beträgt die tägliche (monatliche) Höchstbeitragsgrundlage € 134.- (4020.-) und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze € 357,74.
2.) Arbeitslosenversicherungsbeitrag:
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen wurden für 2009 auf 1128.- (0%), 1230.- (1%) bzw. 1384.- (2%) angehoben.
3.) Senkung des DZ-Prozentsatzes:
Für die Bundesländer Steiermark, Niederösterreich und Tirol wurde mit Beginn 2009 der DZ um 0,01% gesenkt.
4.) Überstundenzuschläge:
Ab 2009 sind die Zuschläge der ersten 10 Überstunden zu 50% bis € 86.- (bisher 43.- für die ersten 5 Zuschläge) steuerfrei.
Lohn 08/2008
Arbeitslosenversicherung bei geringen Einkommen:
Für der Rückverrechnung der Arbeitslosenversicherung bei geringen Einkommen ist immer das im Beitragszeitraum tatsächlich gebührende bzw. geleistete (Brutto-) Entgelt maßgeblich. Bei untermonatigem Beginn bzw. untermonatiger Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses bedarf es demzufolge keiner fiktiven Aufrechnung auf einen vollen Monat. Es kann jedoch speziell in diesem Zusammenhang vorkommen, dass die für die Sozialversicherung relevante tägliche Höchstbeitragsgrundlage überschritten wird. In diesem Fall ist zuerst zu entscheiden, ob eine und - wenn ja - welche Grenze für geringe Einkommen unterschritten ist. Ist dies der Fall, wird in Abhängigkeit davon, welche Grenze unterschritten ist, die Arbeitslosenversicherung für die Höchstbeitragsgrundlage rückverrechnet.
Beispiel: 1250.- Bruttoentgelt für einen Tag ---> Rückverrechnung von 1% von 131.- unter der Verrechnungsgruppe N25c
Wir weisen darauf hin, dass diese Vorgangsweise aufgrund der aktuellen Interpretation der Gesetzesnovelle durch den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger realisiert wurde, nachdem es aufgrund des kurzen Inkrafttretens der Novelle noch keine Judikatur dazu gibt.
Lohn 06/2008
1.) Altersteilzeit:
Bei der Rückverrechnung der Arbeitslosenversicherung bei geringen Einkommen hat sich im Zusammenhang mit Dienstnehmern, die der Altersteilzeit-Regelung unterliegen, ein Fehler eingeschlichen, der in der vorliegenden Version behoben ist. Bitte verwenden Sie diese Version, wenn Sie Mitarbeiter mit Altersteilzeit abrechnen.
2.) Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG):
Im ersten Jahr der Neugründung eines Betriebes entfallen folgende Abgaben für die Dienstnehmer:
DB und DZ (gesteuert über die Parameter der DN-Stammdaten)
Unfallversicherungsbeitrag (Rückverrechnung von 1,4% über die Verrechnungsgruppe N63)
Dienstgeberanteile vom Wohnbauförderungsbeitrag (Rückverrechnung von 0,5% über die Verrechnungsgruppe N69)
Ob ein Dienstnehmer nach dem NEUFÖG abzurechnen ist, wird hierbei über ein neues Ankreuzfeld in den DN-Stammdaten (Seite Parameter) gesteuert.
Lohn 05/2008
1.) LZ SV:
Für die Übermittlung der unterjährigen LZ SV hat die GKK die Versionsnummer der Satzstrukturen geändert.
2.) Arbeitslosenversicherung für ältere Dienstnehmer:
Bisher entfiel der gesamte AV-Beitrag (6%) für Personen, die das 56. Lebensjahr vollendet haben. Ab 1.7.2008 gilt diese Regelung erst ab Vollendung des 57. Lebensjahres. Dies ist bei der entsprechenden Änderung der Beitragsgruppe in den DN-Stammdaten zu berücksichtigen. Beim Übergang zum nächsten Abrechnungsmonat wird der Benutzer auf die Notwendigkeit, die SV-Gruppe zu ändern hingewiesen, außer der betroffene DN wurde im Juni 2008 oder am 1.7.2008 56 Jahre (dann fällt er noch in die alte Regelung).
3.) Pendlerpauschale ab Juli 2007:
Der Gesetzgeber hat eine Erhöhung des Pendlerpauschales ab 1.7.2008 beschlossen, was ab sofort automatisch berücksichtigt wird. Auch das amtliche Kilometergeld wird ab 1.7.2008 von € 0,376 auf € 0,42 erhöht, was in der entsprechenden Lohnart vorgegeben werden kann.
4.) Arbeitslosenversicherung für geringe Einkommen:
Die Höhe des Versichertenanteils zur Arbeitslosenversicherung richtet sich in Zukunft nach folgender Staffelung:
bis € 1.000.- 0%
über € 1.100.- bis € 1.200.- 1%
über € 1.200.- bis € 1.350.- 2%
Hierbei werden die DN in der jeweils entsprechenden SV-Gruppe abgerechnet und die zuviel berechneten Arbeitslosenversicherungsbeiträge über die Verrechnungsgruppen N25a, N25b und N25c rückverrechnet. Die Sonderzahlungen sind hierbei getrennt zu betrachten und unterliegen analog der o.g. Reduktion bzw. Rückverrechnung.
Lohn 04/2008
Damit ein LZ SV für ein Jahr ausgestellt werden kann, in dem nur ein MV-Beitrag abgeführt wurde (Mutterschutz!), war diese Erweiterung erforderlich.
Lohn 03/2008
In Zukunft ist das Ausstellen von Arbeitsbescheinigungen nicht mehr notwendig. Die Anzahl der Werktage, für die Urlaubsersatzleistung ausbezahlt wurde, ist - ebenso wie die Zeiten der Urlaubsersatzleistung und der Kündigungsentschädigung - bei der Abmeldung des Dienstnehmers mitzusenden. Dies erfolgt, wenn bei der entsprechenden Eintritts-/Austrittsperiode die Anzahl korrekt eingetragen wurde.
Jede Art von Versichertenmeldung kann ab sofort nur mit der neuen Version geschickt werden, da sich aufgrund der o.g. Erweiterung auch die Versionsnummer der Satzstrukturen bei der GKK geändert hat.
Lohn 02/2008
Damit für alle betroffenen Dienstnehmer für das Jahr 2007 eine Schwerarbeitsmeldung via ELDA an die GKK übermittelt werden kann, wurde im Menü "Export" der neue Menüpunkt "Schwerarbeitsmeldung" eingeführt.
Die Zeiten der Schwerarbeit können auf Seite 2 unter Abrechnung - Dienstnehmer für die betroffenen DN eingetragen werden, wobei bei durchgehender Schwerarbeit die betroffenen Monate zusammengefasst werden können (andernfalls ist das jeweilige Monat mit Von- und Bis-Datum "TTMM" mit Monats-Erstem und Monats-Letztem anzugeben).
Bei der Erzeugung des Datenträgers wird für jeden gemeldeten Dienstnehmer ein Protokoll der übermittelten Schwerarbeitszeiten ausgedruckt.
Für das Jahr 2008 und die weiteren Jahre können die Schwerarbeitszeiten laufend miteingetragen werden, sodass am Ende des Jahres nur mehr der entsprechende Datenträger erzeugt werden muss.
Lohn 01/2008
1.) HBGL und Geringfügigkeitsgrenze für 2008:
Für 2008 beträgt die tägliche (monatliche) Höchstbeitragsgrundlage € 131.- (3930.-) und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze € 349,01.
2.) Senkung des IE-Zuschlags:
Ab 1.1.2008 wurde der IE-Zuschlag von 0,7% auf 0,55% gesenkt.
3.) Senkung des DZ-Prozentsatzes:
Für die Bundesländer Steiermark und Kärnten wurde mit Beginn 2008 der DZ von 0,42 auf 0,41 gesenkt.
4.) Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge:
Für 2008 wurden die Krankenversicherungsbeiträge (entsprechend den verschiedenen Beitragsgruppen in unterschiedlicher Aufteilung) um 0,15% angehoben.
5.) Änderung bei freien Dienstnehmern:
Da ab 2008 die freien Dienstnehmer in Bezug auf die Arbeitslosenversicherung wie echte Dienstnehmer zu behandeln sind, sind für diese die neuen Beitragsgruppen L1r, M1r, J1r und Y1r zu verwenden, wenn es sich um vollversicherte freie DN handelt. Die Beitragsgruppen L2ru, L2r, M2ru und M2r stehen nun für freie DN zur Verfügung, die bereits das 56. Lebensjahr vollendet haben, L4ru und M4ru für jene, die das 60. Lebensjahr überschritten haben.
Bei der Parametrierung der DN-Stammdaten ist zu beachten, dass die freien DN ab 2008 auch IE- und KU-pflichtig sind.
Zusätzlich werden die freien DN ab 1.1.2008 in das BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigen-Vorsorgegesetz) einbezogen, was bedeutet, dass für freie Dienstverhältnisse, die bereits vor 1.1.2008 begonnen haben, sofort MV-Pflicht ohne beitragsfreien Monat besteht, und neue Dienstverhältnisse wie jene der übrigen Arbeitnehmer zu behandeln sind. Damit dies korrekt abgerechnet wird, ist das MV-Beginndatum in der entsprechenden Eintritts/Austrittsperiode korrekt zu setzen.
Lohn 11/2007
Wird der Arbeitslosenversicherungsbeitrag für männliche Dienstnehmer, die älter als 56 Jahre sind, für vergangene Jahr rückerstattet, so ist für den Rückerstattungsbetrag ein gesonderter LZ SV auszustellen, der den Rückerstattungsbetrag enthält sowie ein Siebtel davon als Sonderzahlung nach §67. Dieser kann über das Menü Druck unter "L16 für DN > 56 Jahre" ausgedruckt bzw. über das Menü Export unter "LZ SV für DN > 56 Jahre" als ELDA-Datenträger erzeugt werden.
Weiters weisen wir darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, mit der GKK 4% Habenzinsen für den rückerstatteten Arbeitslosenversicherungsbeitrag für männliche Dienstnehmer, die älter als 56 Jahre sind, zu verrechnen.
Lohn 10/2007
Wird die Rückverrechnung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages für DN, die älter als 56 Jahre sind, durchgeführt und sind diese im Zeitraum der Rückverrechnung in die Altersteilzeitregelung gefallen, so ist zu berücksichtigen, dass jener Teil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages, der der Differenz zwischen der an sich aufgrund des Arbeitsentgeltes maßgeblichen Beitragsgrundlage und der Beitragsgrundlage vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit (Lohnausgleich und Höherversicherung) entspricht, bereits im Zuge des Aufwandersatzes aus Mitteln der Gebarung Arbeitsmarktpolitik getragen wurde und daher von der Rückerstattung ausgeschlossen ist. Dies wird nun automatisch berücksichtigt.
Lohn 09/2007
Wird das Dienstverhältnis von Dienstnehmern über 50 Jahre, die länger als 10 Jahre im Unternehmen beschäftigt sind, aufgelöst, so ist u.U. eine Malus-Zahlung an die GKK zu leisten (Näheres zu den Umständen vgl. Arbeitsbehelf der GKK).
Diese ist auf der Beitragsnachweisung unter der Verrechnungsgruppe N35 für Arbeiter bzw. N45 für Angestellte anzuführen.
Damit dies korrekt durchgeführt wird, ist unter Abrechnung - Dienstnehmer beim betroffenen Dienstnehmer eine Leistung zur Systemlohnart .DMalus mit dem z.B. mit Hilfe des Malusrechners (unter www.sozialversicherung.at) berechneten Betrag einzutragen.
Lohn 08/2007
Aufgrund eines Fehlers unsererseits wird der rückverrechnete Arbeitslosenversicherungsbeitrag (vgl. Lohn 07/2007) auf der Beitragsnachweisung nicht abgezogen sondern dazugerechnet. Dies ist in der vorliegenden Version korrigiert.
Für den Fall, dass eine Rückverrechnung für Dienstnehmer in Altersteilzeit erfolgen muss, bitten wir um Kontaktaufnahme.
Eine aktuelle Information der GKK weist darauf hin, dass auch für bereits ausgeschiedene Dienstnehmer gegebenenfalls eine Ummeldung erfolgen muss.
Lohn 07/2007
Männliche Dienstnehmer über 56
Die Regelung, wonach der Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei Männern erst ab Vollendung des 58. Lebensjahres statt wie bei Frauen ab Vollendung des 56. Lebensjahres aus Mitteln der Gebarung Arbeitsmarktpolitik getragen wird, wurde rückwirkend mit 1.1.2004 aufgehoben.
Damit ist auch für männliche Arbeitnehmer, die das 56. Lebensjahr vollendet haben, die Arbeitslosenversicherungsbefreiung gegeben, d.h. wenn sie zu diesem Zeitpunkt einer der Beitragsgruppen A1,1a,1l, A1p oder J1,1a,1l bzw. D1 oder Y1 angehört haben, sind sie nach Vollendung des 56. Lebensjahres in die Beitragsgruppe A2u,2au,2lu oder A2pu bzw. D2u umzumelden.
Ist der Dienstnehmer noch laufend beim selben Dienstgeber beschäftigt, so muss für das aktuelle Jahr nach der Änderung der Beitragsgruppe in den Dienstnehmer-Stammdaten eine Aufrollung der bereits abgerechneten Monate erfolgen, die sowohl die Dienstnehmer- als auch die Dienstgeberbeiträge korrigiert sowie die sich daraus ergebende Lohnsteuer-Änderung berücksichtigt.
Die im Zeitraum 1.1.2004 bis 31.12.2006 zuviel gezahlten Arbeitslosenversicherungsbeiträge können bei der aktuellen Beitragsnachweisung über folgende Verrechnungsgruppen mit der GKK rückverrechnet werden:
- N15g/N25g für die Differenzverrechnung von 6% (DN- und DG-Anteil) bei Arbeitern/Angestellten
- N15m/N25m für die Differenzverrechnung von 3% DN-Anteil bei Arbeitern/Angestellten in Bonus-Stufe 2
- N15n/N25n für die Differenzverrechnung von 3% DG-Anteil bei Arbeitern/Angestellten, die nicht mehr beim selben Dienstgeber beschäftigt sind;
Damit dies auf der aktuellen Beitragsnachweisung berücksichtigt bzw. ausgewiesen wird, wurden auf dem Ausgabe-Layout der Betriebe-Abrechnung zwei Buttons
- "> 56 Jahre (Druck)" und
- "> 56 Jahre (Export)"
installiert, über die die aktuelle BNW inkl. Rückverrechnung gedruckt bzw. exportiert werden kann.
Die Aktivierung dieser Buttons bewirkt auch, dass für die betroffenen Dienstnehmer, die noch beim selben Dienstgeber beschäftigt sind, im aktuellen Monat ein Datensatz in der Tabelle "Leistungen" mit dem Code ".56" erzeugt wird, der den den Dienstnehmern gutzuschreibenden Betrag enthält. Diese Dienstnehmer müssen nochmals abgerechnet werden, damit der jeweilige Betrag korrekt auf der Dienstnehmer-Abrechnung berücksichtigt wird.
Für die Dienstnehmer, die noch beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind und für die eine Rückverrechnung im Zeitraum 1.1.2004 bis 31.12.2006 erfolgte, muß zu Beginn des Jahres 2008 ein gesonderter Lohnzettel an das Finanzamt übermittelt werden, dessen Erstellung aber erst nach einem späteren Update möglich sein wird.
Lohn 06/2007
Ab 1.7.2007 gelten folgende neue Pendlerpauschalbeträge:
- Kleines Pendlerpauschale
- 20-40 km € 546.-
- 40-60 km € 1080.-
- über 60 km € 1614.-
- Großes Pendlerpauschale
- 2-20 km € 297.-
- 20-40 km € 1179.-
- 40-60 km € 2052.-
- über 60 km € 2931.-
Lohn 05/2007
1.) Männliche Dienstnehmer über 56
Aufgrund der DG-Info der GKK vom 16.3.2007 wurde vorerst nur der Hinweis auf Erreichen der Altersgrenze geändert, die eine Änderung der SV-Gruppe nach sich ziehen muss. Alle erforderlichen Erweiterungen zu Fragen der Aufrollung bzw. Nachverrechnung (auch vergangener Jahre) werden zu einem späteren Zeitpunkt realisiert, wenn das Prozedere endgültig klargestellt ist.
2.) GKK-Versichertenmeldung
Bisher wurde bei Anmeldungen nicht unterschieden zwischen der Staatsangehörigkeit des DN und dem KFZ-Kennzeichen seines Wohnortes, die beide auf dem Datenträger mitzuschicken sind. Damit dies in Zukunft möglich ist, muß in den Fällen, in denen sich die Staatsangehörigkeit vom Staat des Wohnortes unterscheidet, das entsprechende KFZ-Kennzeichen im Feld "PLZ/Ort" miteingetragen werden (z.B. A-8010 Graz, Staatsangehörigkeit Bosnien-Herzegowina).
Lohn 04/2007
1.) Staatsangehörigkeit in den Dienstnehmer-Stammdaten
Das Feld "Staat" in den Dienstnehmer-Stammdaten, das an die GKK geschickt wird, wird mit dem (korrekteren) Namen "Staatsangehörigkeit" versehen.
2.) Alleinerzieher in den Dienstnehmer-Stammdaten
Das Ankreuzfeld "Alleinverdiener" in den Dienstnehmer-Stammdaten wurde mit dem (korrekteren) Namen "Alleinverd./Alleinerz." versehen.
3.) Teilentgelt auf dem Jahreslohnzettel
Änderungen, damit ein etwaiges Teilentgelt sowohl für geringfügig Beschäftigte als auch bei Abrechnung mit Kostenstellenaufteilung korrekt auf dem Jahreslohnzettel L16 ausgewiesen bzw. auf den ELDA-Datenträger für LZ SV geschrieben wird;
Lohn 03/2007
Die GKK hat beim Lohnzettel Finanz eine neue Prüfung eingebaut, die bewirkt, dass plötzlich manche Lohnzettel nicht mehr übernommen werden. Die Prüfung soll zwar wieder eliminiert werden, wir haben sicherheitshalber das Programm trotzdem so geändert, dass die Lohnzettel auf jeden Fall akzeptiert werden.
Lohn 02/2007
Wartungsupdate
Verzeichnis aller Gemeinden und Gemeindekennziffern (http://www.statistik.at/verzeichnis/gemeindeverzeichnis.shtml)
Lohn 01/2007
1.) HBGL und Geringfügigkeitsgrenze für 2007
Für 2007 beträgt die tägliche (monatliche) Höchstbeitragsgrundlage € 128.- (3840.-) und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze € 341,16.
2.) Adresse der Arbeitsstätte
Auf dem Jahreslohnzettel ist ab dem Jahr 2007 die Adresse der Arbeitsstätte am 31.12. bzw. am letzten Beschäftigungstag anzuführen, wenn diese von der Firmenadresse des Arbeitgebers abweicht. Diese muss auf Seite 2 der Dienstnehmer-Stammdaten eingegeben werden und wird dann auf dem Jahreslohnzettel L16 ausgewiesen bzw. wird per ELDA zusammen mit der BGNW und dem LZ-Finanz übermittelt.
Lohn 07/2006
Altersteilzeit-Abrechnung
Aufgrund einer VwGH-Entscheidung wurde die Berechnung der SV insoferne geändert, als die KU und die WF vom Lohnausgleich bei Altersteilzeit nicht vom Dienstgeber zu tragen sind sondern vom Dienstnehmer selbst. Dadurch kommt es zu einer entsprechenden Verminderung der Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage und der sich daraus ergebenden Lohnsteuer sowie eine Reduktion der DB-, DZ- und Kommunalsteuer-Bemessungsgrundlage.
Dies war zwar "schon immer gültige Rechtslage", wurde aber vom Hauptverband anders interpretiert und vorgegeben. Eine Rückforderung von den Dienstnehmern für vergangene Monate ist nicht möglich.
Daher sieht das Lohnprogramm eine geänderte Berechnung ab dem Abrechnungsmonat 200610 vor.
Lohn 06/2006
1.) Dienstnehmer-Stammdaten
Es ist nun wieder möglich, in die Datenfelder Schuhgröße, Konfektionsgröße und -bezeichnung Einträge vorzunehmen. Diese werden auch im (verbesserten) Stammdaten-Druck dargestellt.
2.) Bank-Datenträger
Bei der Erstellung des Bank-Datenträgers kann nun auch festgelegt werden, welches Datum das Überweisungsdatum sein soll.
Lohn 04/2006
1.) Abrechnungsjahr vs. Versionsnummer
Damit nicht mit alten Versionen im aktuellen Jahr abgerechnet wird, weist Sie eine Warnung darauf hin, dass das Jahr aus dem aktuellen Abrechnungsmonat ggf. nicht mit dem Jahr der Lohn-Version, mit der Sie abrechnen, übereinstimmt. Umgekehrt kann in Ausnahmefällen natürlich jederzeit mit der aktuellen Version ein Monat aus vergangenen Jahren abgerechnet werden.
2.) Saison-Mitarbeiter
In den DN-Stammdaten (Seite 3) wurde ein neues Ankreuzfeld "Saison-MA" eingeführt, über das diese spezielle DN-Gruppe sowohl in den Ausgabe- als auch in den Eingabe-Layouts der DN-Stammdaten und -Abrechnung farblich gekennzeichnet wird: Alle DN, bei denen "Saison-MA" angekreuzt ist, werden blau dargestellt bzw. sind mit einem blauen Rahmen versehen. Dieses Feld kann natürlich auch zur Hervorhebung jeder beliebigen anderen DN-Gruppe verwendet werden.
Lohn 03/2006
1.) Ausdruck Nettoliste, ...
Ab sofort kann der Benutzer div. Listen (Nettoliste, Bank-Nettoliste, ...) wahlweise nach DN-Code oder DN-Name sortiert ausdrucken.
2.) Antrittsalter für die vorzeitige Alterspension bei Frauen
Wir weisen darauf hin, dass das Antrittsalter für die vorzeitige Alterspension bei Frauen - und damit die Verwendung der SV-Gruppen D2 bzw. A2 statt D2u bzw. A2u und ebenso der Entfall des IE-Zuschlages - nunmehr nach der von der GKK bzw. PVA veröffentlichten Stichtagsliste berechnet wird und nicht mehr nach der im Arbeitsbehelf der GKK angeführten (inkorrekten) Regelung.
Lohn 02/2006
1.) DN-Abrechnung
Sowohl die Bemerkung für den einzelnen DN (aus dem Eingabelayout unter Abrechnung - Dienstnehmer) als auch die Bemerkung für alle DN (aus den Allg. Einstellungen) kann ab sofort zwei Zeilen umfassen.
2.) Jahreslohnkonto
Ab sofort wird Beginn und Ende der Lehrzeit aus den Dienstnehmer-Stammdaten auf das Jahreslohnkonto gedruckt.
3.) Jahreslohnzettel L16 - LZ SV
Bei Auszahlung von Urlaubsersatzleistungen, Kündigungsentschädigungen, ... ist zukünftig auf dem Lohnzettel (L16) bzw. auf dem entsprechenden Datenträger der Tag der tatsächlichen Beendigung des Dienstverhältnisses (arbeitsrechtliches Ende - Austrittsdatum) anzuführen, damit es bei Vorliegen eines anschließenden Dienstverhältnisses im selben Kalendermonat zu keiner Überschneidung von nichtselbständigen Bezügen kommt, die zu einer Pflichtveranlagung führen würde. In diesen Fällen ist nicht mehr der Letzte des Monats als Bis-Datum einzutragen, aber wie bisher ist von einem monatlichen Bezugszeitraum mit allen diesbezüglichen Konsequenzen auszugehen.
Lohn 01/2006
1.) HBGL, Geringfügigkeitsgrenze, Pendlerpauschale für 2006
Für 2006 beträgt die tägliche (monatliche) Höchstbeitragsgrundlage € 125.- (3750.-), die monatliche Geringfügigkeitsgrenze € 333,16 und es gelten folgende neue Pendlerpauschalbeträge:
- Kleines Pendlerpauschale
- 20-40 km € 495.-
- 40-60 km € 981.-
- über 60 km € 1467.-
- Großes Pendlerpauschale
- 2-20 km € 270.-
- 20-40 km € 1071.-
- 40-60 km € 1863.-
- über 60 km € 2664.-
2.) Export Kommunalsteuer-Jahreserklärung
Die Kommunalsteuer-Jahreserklärung ist für für das Jahr 2005 (und die folgenden Jahre) via FINANZOnline (https://finanzonline.bmf.gv.at/) elektronisch zu übermitteln. Zur Erstellung des entsprechenden Datenträgers wurde das Menü "Export" um den Menüpunkt "KSt.-Jahreserklärung" erweitert. Dieser Datenträger enthält keine Daten zur U-Bahn-Abgabe, die lt. Auskunft der MA6 (Buchhaltungsabt. 33) weiterhin in Papierform abzugeben oder über das Online-Formular zu melden sind: Wien Dienstgeberabgabe (http://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanzen/abgaben/dienstgeberabgabe.html)













